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   OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91   

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OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
OLG München, Entscheidung vom 15.10.1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
OLG München, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 9 U 2951/91 (https://dejure.org/1991,1149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer formularmäßigen Klausel in einem Bauvertrag; Einbehaltung von 5 Prozent der Auftragssumme zur Sicherheit während der fünfjährigen Mängelverjährungsfrist; Ablösbarkeit des Einbehalts durch eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 632
    Arten der Sicherheitsleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaft auf Erstes Anfordern in AGB; Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaften "auf erstes Anfordern" zulässig? (IBR 1991, 481)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen? (IBR 1992, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 919 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 218
  • WM 1992, 617
  • BauR 1992, 234
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1977 - III ZR 116/74

    Honoraransprüche aus anwaltlicher Tätigkeit für Geschäfts- und

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78

    Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Die Rechtsprechung in BGHZ 74, 244 /248 steht dieser Entscheidung nicht entgegen, da die entsprechende Klausel dort in eine individuell gefaßte Bürgschaft aufgenommen worden war.
  • OLG Hamm, 19.01.1988 - 21 U 110/87

    AGB: Hinausschieben der Fälligkeit eines Vergütungsteils

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.1988 - 7 U 189/87

    Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Zusammenhang mit VOB-Vertrag

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Selbst wenn im vorliegenden Fall eine Verzinsung des Sicherheitseinbehalts in Betracht kommen könnte, weil die Bedingungen der Beklagten eine Verzinsung nicht ausschließen und weil die Einbehaltsvereinbarung keine Stundung des Werklohnes darstellt und deshalb § 641 Abs. 2 BGB eingreift (vgl. BGH WM 1977, 895), führt die beanstandete Klausel auf lange Zeit für den vorleistungspflichtigen Auftragnehmer zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Benachteiligung und verstößt damit gegen den im Gesetz enthaltenen gerechten Ausgleich (vgl. auch OLG Hamm BauR 1988, 731 ; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203 ; anders OLG Koblenz, Urteil vom 20.09.1985 - 2 U 758/74 - in Bunte Nr. 41 zu § 9 AGBG für einen unverzinslichen 5%-Einbehalt auf die Dauer von 1 Jahr).
  • KG, 29.04.1988 - 24 U 3307/87

    AGB: Zahlung des Sicherheitseinbehaltes

    Auszug aus OLG München, 15.10.1991 - 9 U 2951/91
    Keiner abschließenden Entscheidung bedarf die Frage, ob die Ablösbarkeit des Einbehalts durch eine Bürgschaft im vorliegenden Fall auch die Wahlmöglichkeit zur Hinterlegung von Geld (vgl. § 232 BGB ) in unangemessener Weise einschränkt (vgl. hierzu KG BauR 1989, 207).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Sein Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts bleibt ebenso unberücksichtigt wie sein Interesse, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (so auch OLG Hamm BB 1988, 868; OLG Karlsruhe BauR 1989, 203; OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1994 - 4 U 143/93

    Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

    Davon abweichend haben das OLG Karlsruhe (BauR 1989, 203 = BB 1989, 1643 f.) und das OLG München (BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218) entschieden.

    17.3: Bezüglich dieser Bedingung kann dahinstehen, ob eine Bürgschaft "auf erstes Anfordern" für sich gesehen mit § 9 I AGBG vereinbar ist (verneinend: OLG München, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218; Heiermann/Riedl, § 17.4 Heiermann/Riedl.

  • OLG München, 20.06.1995 - 13 U 5787/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Das Gericht schließt sich insoweit der vorliegenden Rechtsprechung an: ein Einbehalt von 5 % für fünf Jahre wurde vom OLG Hamm, NJW-RR 1988, 726 und vom OLG München, NJW-RR 1992, 218 , ein Einbehalt von 5 % auf zwei Jahre vom OLG Karlsruhe, BauR 1989, 203 und ein Einbehalt von 5 % auf ein Jahr vom OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366 für unwirksam gehalten.

    Jedenfalls wird ein Werkunternehmer, der einen unzulässigen formularmäßigen Gewährleistungseinbehalt ausschließlich durch die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (§ 9 AGBGB ; ebenso OLG München, BauR 1992, 234 , OLG Zweibrücken, NJW-RR 1994, 1363, 1366, Koppmann, BauR 1992, 238).

  • OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern

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  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Das OLG Dresden (BauR 1997, 671) hat unter Bezugnahme auf OLG München (BauR 1992, 234) gegenteilig entschieden, wobei dort jedoch generelle Vorbehalte gegen die AGBG-rechtliche Zulässigkeit von Bürgschaften auf erstes Anfordern mit der Begründung gemacht werden, dass damit die dauernde Abhängigkeit der Bürgschaftschuld von der Hauptschuld aufgehoben wird.
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/22

    Sicherungsabrede im Vertrag geht Bürgschaftsmuster vor!

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/224

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Dresden, 01.03.2007 - 4 U 2228/05
    Ihr Interesse an eigener Liquidität in Höhe des Einbehalts blieb hierbei ebenso unberücksichtigt wie dasjenige, zumindest die vom Gesetz vorgesehene Verzinsung hierfür zu erhalten (vgl. BGH aaO; ebenso OLG München BauR 1992, 234; OLG Braunschweig OLGR 1994, 180).
  • OLG Köln, 12.01.2023 - 7 U 43/22
    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, dass die Vereinbarung eines 10-prozentigen Einbehalts von den Abschlagsrechnungen während der Bauzeit im Zusammenwirken mit der Vereinbarung der Gestellung einer 10-prozentigen Vertragserfüllungsbürgschaft jedenfalls in zwei (AGB-) Klauseln unwirksam ist (vergleiche Thierau in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 7. Aufl., 2020, Randnummer 91, 0LG München, Urteil vom 15.10.1991-9 U 2951/91, Baurecht 1992, 234 ; Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Aufl. 2013, RN 240; BGH, Urteil vom 09.12.2010 - VII ZR 7/10, Rn. 24 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 22.08.1995 - 28 U 5400/94

    Bürgschaften auf erstes Anfordern im kaufmännischen Verkehr wirksam?

    »Die formularmäßige Vereinbarung von Sicherheitsleistung für die Gewährleistung durch Bürgschaft auf erstes Anfordern verstößt jedenfalls im Verkehr zwischen Vollkaufleuten im Baugewerbe nicht gegen das AGB-Gesetz (entgegen OLG München, 9. Zivilsenat, BauR 1992, 234 = NJW-RR 1992, 218 ).«.
  • OLG Koblenz, 20.12.1996 - 2 U 1593/95

    Gewerblicher Zweck eines Vereins; Voraussetzung der tatsächlichen Ausübung der

  • OLG Stuttgart, 27.10.1993 - 1 U 143/93

    Bürgschaft

  • OLG Dresden, 11.02.1997 - 5 U 2577/96

    Auslegung der Klausel über Bürgschaft auf erstes Anfordern im Bauvertrag

  • OLG München, 30.10.1996 - 9 W 3047/96

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung über die

  • AG Nidda, 13.10.1994 - 1 C 466/94

    Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

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